Informationen zu Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Für Strom und Gas werden die Entlastungen ab 1. März 2023 umgesetzt. Bei der Nahwärme haben die Stadtwerke Neuburg die Entlastungen bereits in Form reduzierter Abschläge seit 01. Januar 2023 umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
- für Strom auf 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten für Strom und Gas im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Bei der Nahwärme haben die Stadtwerke Neuburg die Bremse bereits seit 01. Januar 2023 umgesetzt. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter https://stadtwerke-neuburg.de/energiespartipps/ und auf der Website www.sparenwasgeht.de
FAQ: Gas- und Strompreisbremse
Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet. Hier werden Details der Preisbremsen erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.
Kurz und knapp! So funktioniert die Strompreisbremse bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh:
Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto).
Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
Kurz und knapp! So funktioniert die Gaspreisbremse für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen:
Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto).
Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
FAQ: Fragen zur Energiekrise
Wie steht es um den aktuellen Stand der Versorgungssicherheit mit Gas?
Obwohl bereits seit Anfang September kein russisches Gas mehr in Deutschland ankommt, gibt es derzeit keinen Engpass. Dies können die Stadtwerke Neuburg an der Donau mit Blick auf das vorgelagerte Gasnetz und die eigenen Lieferanten bestätigen.
Auch konnten die deutschen Gasspeicher bis Mitte November mit 100 Prozent gefüllt werden. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass es – besonders wenn der Winter sehr kalt wird – in Deutschland zu einer Gasmangellage kommt. Gassparen ist deshalb weiterhin das Gebot der Stunde.
Wie funktioniert der Notfallplan Gas?
Der “Notfallplan Gas” regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der letzte Eskalationsschritt wäre die Notfallstufe. Dann erhält die Bundesnetzagentur die Kompetenz als „Bundeslastverteiler“ zu entscheiden, wer weiterhin Gas bekommt und wer im Zweifelsfall nicht.
Gibt es eine festgelegte Abschaltreihenfolge?
Nein, diese legt die Bundesnetzagentur nicht vorab fest, da im Ernstfall Einzelfallentscheidungen zu treffen sind, die auf vielen Parametern basieren und im Vorfeld nicht prognostizierbar sind. Zugesagt ist aber, dabei die gesamtwirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen minimal zu halten. Absehbar ist zudem, dass in einer Mangellage zunächst große Verbraucher mit einer Anschlussleistung von mehr als 10 Megawatt ihren Verbrauch reduzieren werden müssen oder ganz abgeschaltet werden.
Kann es im Winter zu einem Blackout kommen?
Im Winter erwarten die deutschen Übertragungsnetzbetreiber eine angespannte Versorgungssituation im Strom. Das liegt an der Gasversorgung, aber auch daran, welche Kraftwerkskapazitäten in diesem Winter in Europa zur Verfügung stehen und wie sich die angespannte Lage auf den Energiemärkten in unseren Nachbarländern auswirkt. Ein Stresstest hat aber ergeben: Selbst im schlimmsten Fall ist wahrscheinlich nicht mit einem Blackout zu rechnen.
Zu sogenannten vorübergehenden Lastunterdeckungen kann es aber durchaus kommen. Es gäbe dann nicht genug Strom, um den erwarteten Verbrauch – die „Last“ – zu decken. Tritt dies ein, können die Netzbetreiber etwa Reservekapazitäten auf dem europäischen Strommarkt mobilisieren oder wenn nötig kontrollierte Lastabschaltungen vornehmen. Das würde bedeuten, dass im schlimmsten Fall regional begrenzt Verbraucherinnen und Verbraucher für kurze Zeit vom Netz getrennt werden, um einen flächendeckenden Blackout zu verhindern. Dies könnte beispielsweise im Wechsel unterschiedliche Stadtviertel treffen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Warum habe ich im Vergleich zum Vorjahr einen Mehrverbrauch? Es hat sich nichts verändert?
Eine Veränderung Ihres Energiebedarfes kann unterschiedliche Gründe haben. Zum einen kann dies an äußeren Einflüssen aufgrund eines langen und sehr kalten Winters liegen. Auch ältere Elektrogeräte, die viel Strom verbrauchen können eine Erklärung sein. Vielleicht hat sich aber auch etwas an Ihrem Nutzungsverhalten geändert? Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach Energiefressern, indem Sie ein kostenloses Messgerät ausleihen können. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne.
Wie melde ich mich bei einem Umzug an und ab?
Abmeldung: Lesen Sie bitte zunächst Ihre Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe ab und teilen Sie uns diese mit, unbedingt benötigen wir auch Ihre neue Adresse für die Endabrechnung. Die Zählerstände können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail an kunde@stadtwerke-neuburg.de mitteilen.
Wichtig für die Anmeldung ist die Zählernummer der neuen Abnahmestelle und wieder der aktuelle Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe Ihrer neuen Wohnung.
Muss die Kündigung wegen Umzugs schriftlich erfolgen?
Nein, bei einem Umzug nehmen wir Ihre Kündigung auch telefonisch entgegen.
Wie ist die Kündigungsfrist wenn ich umziehe?
Bei Umzug beenden wir Ihren Vertrag zum Datum an dem Sie ihre Schlüssel abgegeben haben. Die normale Kündigungsfrist gilt hier nicht.
Kann ich meinen Abschlag ändern?
Sie können gerne jederzeit Ihren Abschlag über unser Kundenportal oder schriftlich ändern.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Ihre Bankverbindung können Sie gerne über unser Kundenportal, oder über ein unterschriebenes SEPA-Mandat ändern. Falls Sie ein SEPA-Mandat benötigen können Sie sich gerne bei unserer Kundenberatung telefonisch unter 08431 509-220 oder per Mail an kunde@stadtwerke-neuburg.de melden. Wir helfen Ihnen gerne.
Können Sie erst Mitte des Monats den Abschlag einziehen?
Leider ist das nicht möglich, da der Abschlag rückwirkend für den Vormonat ist.
Was ist die CO2-Bepreisung?
Ab 01. Januar 2021 wird für das Inverkehrbringen von Kohlenstoffdioxid (CO2) eine Bepreisung von der Bundesregierung beschlossen. Ziel dabei ist es, die Erderwärmung, die unter anderem durch den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid-Emissionen vorangetrieben wird, zu verringern.
Warum wird eine CO2-Bepreisung eingeführt?
Um der globalen Erderwärmung entgegenzuwirken, hat Deutschland sein nationales Klimaschutzziel im vergangenen Jahr im Klimaschutzgesetz festgeschrieben und sich damit verpflichtet, bis 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.
Als Maßnahme des Klimaschutzprogramms wurde im Bundeskabinett eine CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe (Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel) beschlossen. Ziel dieser Maßnahme ist es zu einem bewussten Umgang mit den Ressourcen anzuregen und so die Kohlenstoffdioxid-Emissionen zu verringern.
Wie kann ich mich im Kundenportal registrieren?
Sie müssen sich mit Ihrer Kundennummer und Ihrer Zählernummer registrieren.
Die Kundennummer und die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung die Sie bei Einzug von uns erhalten haben und auf Ihren Rechnungen.