Gerne würden wir die Versorgungsunterbrechung in Ihrem Sinn vermeiden und bieten eine Abwendungsvereinbarung an. Ein Muster dieser Abwendungsvereinbarung stellen wir Ihnen gem. § 2 Abs. 3 Satz 5 Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (GVV) hier zur Verfügung:

>> Download_Abwendungsvereinbarung_Stadtwerke_Neuburg_Donau.pdf <<