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Allgemeines
Aufgrund eines Schwelbrandes in einer Trafoanlage eines Industriebetriebes kam es in der Nacht vom 5. Auf den 6. Januar gegen 23:00 Uhr zu einem sogenannten Erdschluss im Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Neuburg. Diese Belastung des gesamten Netzes kann zu entsprechenden Folgeausfällen führen, was gegen Mitternacht dann auch tatsächlich im Bereich des Ostends der Fall war.
Hier ist aufgrund der außergewöhnlichen Netzbelastung ein Trafo ausgefallen.
Dieser konnte nach gut einer Stunde allerdings wieder in Betrieb genommen werden.
Am gestrigen Mittwochabend kam es dann erneut zu einem kurzen Stromausfall von 30 Minuten, der durch eine defekte Sicherung ausgelöst wurde.
Wir nähern uns der Hallenbadsaison und beenden langsam die Freibadsaison
Unser Freibad öffnet für diese Saison am 21. September 2025 zum letzten Mal seine Türen für Sie.
Ab dem 22.09.2025 befindet sich das Brandlbad dann in der Winterpause.
Ab dem 27. September 2026 leiten wir mit der Öffnung unseres Hallenbads | Parkbads die Wintersaison 2025/2026 ein und freuen uns auf Ihren Besuch in unseren Wasser- & Saunawelten!
Freuen Sie sich auf unser vielseitiges Angebot im Parkbad:
- Sportbecken
→ 28°C Schwimmbecken mit Sprungbrettern (1m + 3m) - Lehrschwimm-/Kursbecken
→ mit einer Wassertiefe von 0,80 bis 1,35m
→ Wassertemperatur 31,5°C - Außenbecken
→ mit Strömungskanal, Whirlliegen, Massagedüsen und Bodensprudlern
→ für innere Ruhe und Ausgeglichenheit
→ Wassertemperatur bis zu 33,5°C - Kinderwelt
→ Planschparadies mit 32,5°C–Kinderbecken – viele Attraktionen lassen bei den Kleinen keine Langeweile aufkommen, Sitz- und Liegemöglichkeiten für die Eltern sowie eine Wickelecke runden das Ganze ab - Riesenrutsche
→ 104m Nervenkitzel mit Musik & Lichteffekten - Saunawelt
→ 90°C Finnische Sauna mit aromatischem Aufguss zur Stärkung der Abwehrkräfte und gegen Erkältungen
→ 90°C Außensauna
→ Bio-Sauna mit der Heilkraft von Kräutern und Lichttherapie
→ Dampfbad zur Unterstützung der Hautregeneration und Reinigung der Bronchien
Wir freuen uns auf einen tolle Hallenbadsaison mit Ihnen!
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wechsel des Stromanbieters ist künftig technisch werktags innerhalb von 24 Stunden möglich.
- Für Verbraucher*innen bedeutet das mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel.
- Kündigungsfristen und Laufzeiten der Verträge gelten auch weiterhin, unabhängig von der Möglichkeit des schnellen Lieferantenwechsels.
- Da die Wechselprozesse innerhalb von 24 Stunden an einem Werktag vollständig abgeschlossen sein müssen, ist eine nachträgliche Meldung von Umzügen bzw. An- und Abmeldungen ausgeschlossen.
- Eine wichtige Voraussetzung für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel: die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle zugeordnet ist.
Welche Änderungen kommen auf Kund*innen, Lieferanten und Netzbetreiber zu?
Der Vorgang soll in Zukunft deutlich gestrafft werden: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgelegt, dass der Lieferantenwechsel für Strom werktags in ganz Deutschland innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln ist. Sendet der Lieferant beispielsweise am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss er am Dienstag eine fristgerechte Antwort übersenden. Die Kündigungsfristen bleiben erhalten.
Mit den neuen Vorgaben wird dem § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Rechnung getragen. Die Regelung soll am 6. Juni 2025 für alle Stromanbieter in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Netzbetreiber und Lieferanten ihre Systeme anpassen.
Wichtig: An- und Abmeldungen sind nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich. Idealerweise beträgt der Vorlauf 10 Werktage. Das bedeutet, dass es keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr geben wird. Erhalten wir die Meldung über einen Wohnungswechsel mit den dazugehörigen Daten nicht rechtzeitig im Voraus und/oder unvollständig, müssen wir die Entnahmestelle mit einem Grundversorgungsvertrag hinterlegen und solange unter diesen Konditionen mit dem Wohnungseigentümer abrechnen, bis uns alle Daten für den neuen Mieter gemeldet wurden. Noch einmal der Hinweis: Ein nachträgliches Umschreiben vom alten auf den neuen Mieter ist ab dem 01.06.2025 nicht mehr möglich.
An- und Abmeldungen können Sie direkt in unserem Kundenportal vornehmen. Alternativ können Sie auch das Formular für Umzüge bzw. Mieterwechsel (unter https://stadtwerke-neuburg.de/download/umzugsmeldung/) entweder per E-Mail oder per Post an uns schicken.
Rechtlicher Hintergrund und Ziele des 24h-Lieferantenwechsels
Mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.
Herausforderungen für Unternehmen und Netzbetreiber
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel stellt den Energiemarkt vor große Herausforderungen. Um die technische Umsetzung zu ermöglichen, müssen die beteiligten Akteure Prozesse neu zuschneiden und diese digitalisieren, automatisieren sowie standardisieren. Das wiederum erfordert leistungsfähige und zuverlässig arbeitende IT-Systeme, die strenge Sicherheits- und Datenschutzstandards erfüllen.
Liebe Kundinnen und Kunden,
in den letzten Wochen erhalten wir vermehrt Rückmeldungen, dass unseriöse Energieanbieter mit Telefonanrufen und Haustürbesuchen im Stadtgebiet versuchen, Vertragswechsel zu verkaufen. Dabei geben sich die Anbieter mitunter fälschlicherweise als Mitarbeiter der Stadtwerke Neuburg aus. So soll verschleiert werden, dass es sich nicht etwa um ein aktualisiertes Tarifangebot handelt, sondern vielmehr ein Anbieterwechsel eingeleitet werden soll.
Dieses Vorgehen ist nicht legal – trotzdem wurde es in der Vergangenheit auch schon im Auftrag von größeren Anbietern eingesetzt. Die Stadtwerke Neuburg weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Haushalte weder telefonisch noch an der Haustür zu Vertriebszwecken kontaktieren, ohne vorher eine Kontaktaufnahme vereinbart zu haben.
Wir bitten unsere Kunden in diesem Zusammenhang:
- Geben Sie niemals Ihre Zählernummer preis, wenn Sie nicht wirklich wechseln wollen! Energieanbieter brauchen Ihre Zählernummer nicht, um ein Tarifangebot zu erstellen.
- Schließen Sie keine Verträge an der Haustür oder am Telefon ab. Selbst wenn der Energieanbieter Ihnen einen vermeintlich günstigen Tarif anbietet, sollten Sie nicht spontan zustimmen.
- Haben Sie tatsächlich an der Haustür oder mittels Fernkommunikationsmittel wie SMS, E-Mail, Internet oder Telefon einen Vertrag geschlossen und stellt sich der Vertragsschluss als Kostenfalle heraus, müssen Sie schnell handeln. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Sollten Sie Fragen haben oder sich bei einer Kontaktaufnahme unsicher sein, melden Sie sich bei uns unter 08431/509-220. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Team der Stadtwerke Neuburg


