Immer informiert
Wir halten Sie über alle aktuellen Ereignisse auf dem Laufenden.
Die Haltestelle Dr.-Max-Schneider-Str. der Stadtbuslinie 4 ist ab dem 28.09.2026 aufgrund einer Baumaßnahme bis auf Weiteres nicht erreichbar.
Wir bitten um Verständnis!
Anlässlich der Veranstaltung „Neuburg leuchtet“ verlängern wir am Freitag, 25. September 2026, die Fahrzeiten aller Stadtbuslinien bis 23:00 Uhr.
Damit möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, die Veranstaltung des Stadtmarketings und der Stadt Neuburg bequem mit dem Stadtbus zu erreichen und am Abend sicher wieder nach Hause zu kommen.
Für den Veranstaltungstag wird ein Sonderfahrplan eingerichtet. Die genauen Fahrzeiten und Linienverläufe finden Sie nachfolgend.
Wir wünschen allen Besucherinnen und Besuchern viel Freude bei „Neuburg leuchtet“ und eine gute Fahrt mit dem Stadtbus.
Seit einigen Tagen liegt in vielen Neuburger Briefkästen ein offiziell wirkendes Schreiben, das den kurzfristigen Tausch des Stromzählers gegen ein intelligentes Messsystem – einen sogenannten Smart Meter – ankündigt. Bei uns häufen sich seither die Anrufe besorgter Kundinnen und Kunden. Wir können Sie beruhigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Schreiben stammt nicht von den Stadtwerken Neuburg a.d. Donau. Wir haben es weder versendet noch stehen wir dahinter.
- Für die meisten Privathaushalte besteht keine Pflicht zum Zählertausch.
- Sie müssen nicht reagieren und keinen Termin vereinbaren – auch nicht bis zu dem im Schreiben genannten Stichtag.
- Steht bei Ihnen ein gesetzlich vorgeschriebener Wechsel an, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.
- Bitte unterschreiben oder buchen Sie nichts unter Zeitdruck.
Wer hat Ihnen geschrieben?
Absender ist die DMG Deutsche Messwesen GmbH, eine Marke der metrify smart metering GmbH. Es handelt sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber – ein privates Unternehmen, das Smart-Meter-Leistungen bundesweit am Markt anbietet und dafür mit Postwurfsendungen wirbt. Das ist zulässig, aber eben Werbung.
Das Schreiben ist keine offizielle Mitteilung – weder der Stadtwerke Neuburg a.d. Donau noch einer Behörde oder des Gesetzgebers. Die Firma DMG Deutsche Messwesen GmbH beziehungsweise die metrify smart metering GmbH handelt eigenständig und nicht in unserem Auftrag.
Was an dem Schreiben irreführend ist
Geworben wird damit, man plane „die Installation von Smart Metern“ vor Ort „in den kommenden sechs Wochen“, der Gesetzgeber fördere den Einbau nach § 14a EnWG mit einem festen Jahresbetrag, manuelle Ablesetermine entfielen, und die Installation sei kostenlos – letzteres nur bei Anfrage bis zu einem konkreten Stichtag.
Diese Aussagen sind mindestens missverständlich, teilweise sachlich irreführend.
Nicht jeder Haushalt braucht ein intelligentes Messsystem. Verpflichtend ist der Einbau derzeit nur in diesen Fällen:
- bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden,
- bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb sind (§ 14a EnWG),
- bei Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung, etwa Photovoltaikanlagen.
Alle anderen Haushalte erhalten schrittweise mindestens eine moderne Messeinrichtung. Und selbst wenn Sie zu den genannten Gruppen gehören: Die Pflicht zum schrittweisen Einbau trifft den grundzuständigen Messstellenbetreiber – nicht Sie. Das gilt für Mieterinnen und Mieter genauso wie für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Eine jährliche „Förderung“ nach § 14a EnWG gibt im Zusammenhang mit einem Zählereinbau nicht. Der Paragraf sieht keine Förderung für den bloßen Einbau eines Smart Meters vor. Mögliche Entlastungen betreffen die Netzentgelte und setzen eine ordnungsgemäß angemeldete steuerbare Verbrauchseinrichtung sowie weitere technische und vertragliche Voraussetzungen voraus. Die Höhe der pauschalen Reduzierung legt zudem der jeweilige Netzbetreiber fest und unterscheidet sich regional – der im Schreiben genannte Betrag gilt also nicht automatisch für Ihren Anschluss.
Die beworbenen Vorteile bekommen Sie genauso bei uns. Dass manuelle Ablesetermine entfallen, ist keine Besonderheit dieses Anbieters, sondern eine Eigenschaft jedes intelligenten Messsystems. Für keinen der genannten Vorteile müssen Sie den Messstellenbetreiber wechseln.
Der Zeitdruck ist konstruiert. Steht bei Ihnen ein gesetzlich erforderlicher Einbau an, informieren wir Sie direkt: mindestens drei Monate vor dem geplanten Wechsel, den konkreten Termin kündigen wir anschließend gesondert an. Niemand muss wegen einer Postwurfsendung kurzfristig handeln, um den Rollout nicht zu „verpassen“.
Was das Angebot wirklich kostet
Beworben wird die kostenlose Installation. Erst im Kleingedruckten stehen die laufenden Kosten: 99 Euro pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Zur kostenlosen Installation: Auch beim gesetzlich vorgesehenen Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber entstehen für den Zählerwechsel selbst in aller Regel keine zusätzlichen Kosten. Das ist also kein Vorteil dieses Angebots, sondern der Normalfall.
Entscheidend sind die laufenden Kosten. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass das vermeintlich günstige Angebot für die meisten Haushalte fast doppelt so teuer ist wie beim örtlichen Stadtwerk. Grundzuständige Messstellenbetreiber unterliegen gesetzlichen Preisobergrenzen nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Wettbewerbliche Anbieter unterliegen diesen Obergrenzen in dieser Form nicht und können ihre Preise grundsätzlich frei gestalten.
Unsere Preise finden Sie in unseren Preisblättern.
https://stadtwerke-neuburg.de/messstellenbetrieb/# (Preisblatt ab 01.01.2026 – Entgelte für den Messtellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (§34 Abs. 2&3 MsbG und §35 MsbG))
Prüfen Sie bei jedem Angebot insbesondere:
- die jährlichen Kosten,
- die Vertragslaufzeit,
- die Kündigungsfristen,
- mögliche Zusatzleistungen,
- die Folgen eines Betreiberwechsels. (gegebenenfalls gesonderte Abrechnung)
Was für Haushalte in Neuburg an der Donau gilt
Im Netzgebiet Neuburg a.d. Donau sind die Stadtwerke Neuburg nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der grundzuständige Messstellenbetreiber. Wir setzen den Smart-Meter-Rollout Schritt für Schritt um und sind für Einbau, Betrieb und Wechsel der Messsysteme zuständig, solange kein anderer Messstellenbetreiber wirksam gewählt wurde.
Die einfachste Faustregel: Offizielle Informationen zu Ihrem Zählertausch erhalten Sie ausschließlich direkt von uns – persönlich an Sie adressiert, niemals über Drittfirmen oder allgemeine Postwurfsendungen.
Wenn Sie eine PV-Anlage, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox neu installieren, kümmern wir uns um den Einbau Ihres Smart Meters. Haben Sie bereits eine solche Anlage oder einen Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, wird Ihr Zähler im Rahmen des regulären gesetzlichen Wechsels ersetzt – ohne zusätzliche Installationskosten und ohne dass Sie etwas veranlassen müssen. Wir melden uns bei Ihnen.
Als Ihr Partner vor Ort bieten wir den Einbau intelligenter Messsysteme also ohnehin an: zuverlässig, zu gesetzlich gedeckelten Konditionen und mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, die Sie persönlich erreichen. Und wenn Sie gar nicht zu den Pflichtfällen gehören, sich aber trotzdem für einen Smart Meter interessieren: Ein freiwilliger Einbau ist möglich – sprechen Sie uns einfach an.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, stattdessen einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. Solche Angebote können durchaus sinnvoll sein, etwa wenn Zusatzleistungen für Sie einen Mehrwert haben. Es ist Ihre freie Entscheidung – aber keine Pflicht und kein Teil des gesetzlichen Rollouts.
Was ein Smart Meter überhaupt macht
Smart Meter sind digitale Stromzähler, die den Verbrauch automatisch in kurzen Zeitabständen (15 Min) erfassen und sicher an den Messstellenbetreiber übermitteln. Anders als herkömmliche Zähler zeigen sie den Stromverbrauch nahezu in Echtzeit.
Der Nutzen: Die manuelle Ablesung entfällt, variable Stromtarife werden möglich, und Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Elektroautos lassen sich besser ins Netz integrieren. Smart Meter sind damit ein sinnvoller Baustein der Energiewende – nur eben keiner, den Sie unter Zeitdruck bei einem fremden Anbieter buchen müssen.
Unser Rat
Nehmen Sie sich Zeit. Prüfen Sie, von wem ein Schreiben stammt, welche Kosten tatsächlich anfallen und ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist immer freiwillig.
Verlässliche Informationen zu modernen Messeinrichtungen, intelligenten Messsystemen, Preisobergrenzen und Ihren Rechten finden Sie bei den Verbraucherzentralen und auf der Website der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering
Sie sind unsicher, ob das Schreiben Sie betrifft? Rufen Sie uns an, wir schauen gemeinsam in Ihren Fall: 08431 509-0 oder info@stadtwerke-neuburg.de.
Liebe Kundinnen und Kunden,
in den letzten Wochen erhalten wir vermehrt Rückmeldungen, dass unseriöse Energieanbieter mit Telefonanrufen und Haustürbesuchen im Stadtgebiet versuchen, Vertragswechsel zu verkaufen. Dabei geben sich die Anbieter mitunter fälschlicherweise als Mitarbeiter der Stadtwerke Neuburg aus. So soll verschleiert werden, dass es sich nicht etwa um ein aktualisiertes Tarifangebot handelt, sondern vielmehr ein Anbieterwechsel eingeleitet werden soll.
Dieses Vorgehen ist nicht legal – trotzdem wurde es in der Vergangenheit auch schon im Auftrag von größeren Anbietern eingesetzt. Die Stadtwerke Neuburg weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Haushalte weder telefonisch noch an der Haustür zu Vertriebszwecken kontaktieren, ohne vorher eine Kontaktaufnahme vereinbart zu haben.
Wir bitten unsere Kunden in diesem Zusammenhang:
- Geben Sie niemals Ihre Zählernummer preis, wenn Sie nicht wirklich wechseln wollen! Energieanbieter brauchen Ihre Zählernummer nicht, um ein Tarifangebot zu erstellen.
- Schließen Sie keine Verträge an der Haustür oder am Telefon ab. Selbst wenn der Energieanbieter Ihnen einen vermeintlich günstigen Tarif anbietet, sollten Sie nicht spontan zustimmen.
- Haben Sie tatsächlich an der Haustür oder mittels Fernkommunikationsmittel wie SMS, E-Mail, Internet oder Telefon einen Vertrag geschlossen und stellt sich der Vertragsschluss als Kostenfalle heraus, müssen Sie schnell handeln. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Sollten Sie Fragen haben oder sich bei einer Kontaktaufnahme unsicher sein, melden Sie sich bei uns unter 08431/509-220. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Team der Stadtwerke Neuburg
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wechsel des Stromanbieters ist künftig technisch werktags innerhalb von 24 Stunden möglich.
- Für Verbraucher*innen bedeutet das mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel.
- Kündigungsfristen und Laufzeiten der Verträge gelten auch weiterhin, unabhängig von der Möglichkeit des schnellen Lieferantenwechsels.
- Da die Wechselprozesse innerhalb von 24 Stunden an einem Werktag vollständig abgeschlossen sein müssen, ist eine nachträgliche Meldung von Umzügen bzw. An- und Abmeldungen ausgeschlossen.
- Eine wichtige Voraussetzung für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel: die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle zugeordnet ist.
Welche Änderungen kommen auf Kund*innen, Lieferanten und Netzbetreiber zu?
Der Vorgang soll in Zukunft deutlich gestrafft werden: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgelegt, dass der Lieferantenwechsel für Strom werktags in ganz Deutschland innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln ist. Sendet der Lieferant beispielsweise am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss er am Dienstag eine fristgerechte Antwort übersenden. Die Kündigungsfristen bleiben erhalten.
Mit den neuen Vorgaben wird dem § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Rechnung getragen. Die Regelung soll am 6. Juni 2025 für alle Stromanbieter in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Netzbetreiber und Lieferanten ihre Systeme anpassen.
Wichtig: An- und Abmeldungen sind nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich. Idealerweise beträgt der Vorlauf 10 Werktage. Das bedeutet, dass es keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr geben wird. Erhalten wir die Meldung über einen Wohnungswechsel mit den dazugehörigen Daten nicht rechtzeitig im Voraus und/oder unvollständig, müssen wir die Entnahmestelle mit einem Grundversorgungsvertrag hinterlegen und solange unter diesen Konditionen mit dem Wohnungseigentümer abrechnen, bis uns alle Daten für den neuen Mieter gemeldet wurden. Noch einmal der Hinweis: Ein nachträgliches Umschreiben vom alten auf den neuen Mieter ist ab dem 01.06.2025 nicht mehr möglich.
An- und Abmeldungen können Sie direkt in unserem Kundenportal vornehmen. Alternativ können Sie auch das Formular für Umzüge bzw. Mieterwechsel (unter https://stadtwerke-neuburg.de/download/umzugsmeldung/) entweder per E-Mail oder per Post an uns schicken.
Rechtlicher Hintergrund und Ziele des 24h-Lieferantenwechsels
Mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.
Herausforderungen für Unternehmen und Netzbetreiber
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel stellt den Energiemarkt vor große Herausforderungen. Um die technische Umsetzung zu ermöglichen, müssen die beteiligten Akteure Prozesse neu zuschneiden und diese digitalisieren, automatisieren sowie standardisieren. Das wiederum erfordert leistungsfähige und zuverlässig arbeitende IT-Systeme, die strenge Sicherheits- und Datenschutzstandards erfüllen.


