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Allgemeines

Auch dieses Jahr gilt an den beiden Schlossfest-Wochenenden (27.06.-29.06. + 04.07.-06.07.2025) wieder ein Sonderfahrplan für den Stadtbus.
Diesen können Sie auf unserer Stadtbus-Seite einsehen und auch downloaden.

Bitte beachten Sie auch, dass das Parkdeck am Hofgarten von 25.06.-29.06. und von 04.07.-06.07.2025 gesperrt ist, da es für Einsatzfahrzeuge usw. bereitgestellt wird. Die Tiefgaragen sind entgegen den Mitteilungen in der Presse auch während des Schlossfests geöffnet!

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechsel des Stromanbieters ist künftig technisch werktags innerhalb von 24 Stunden möglich.
  • Für Verbraucher*innen bedeutet das mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel.
  • Kündigungsfristen und Laufzeiten der Verträge gelten auch weiterhin, unabhängig von der Möglichkeit des schnellen Lieferantenwechsels.
  • Da die Wechselprozesse innerhalb von 24 Stunden an einem Werktag vollständig abgeschlossen sein müssen, ist eine nachträgliche Meldung von Umzügen bzw. An- und Abmeldungen ausgeschlossen.
  • Eine wichtige Voraussetzung für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel: die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle zugeordnet ist.

Welche Änderungen kommen auf Kund*innen, Lieferanten und Netzbetreiber zu?

Der Vorgang soll in Zukunft deutlich gestrafft werden: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgelegt, dass der Lieferantenwechsel für Strom werktags in ganz Deutschland innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln ist. Sendet der Lieferant beispielsweise am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss er am Dienstag eine fristgerechte Antwort übersenden. Die Kündigungsfristen bleiben erhalten.

Mit den neuen Vorgaben wird dem § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Rechnung getragen. Die Regelung soll am 6. Juni 2025 für alle Stromanbieter in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Netzbetreiber und Lieferanten ihre Systeme anpassen.

Wichtig: An- und Abmeldungen sind nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich. Idealerweise beträgt der Vorlauf 10 Werktage. Das bedeutet, dass es keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr geben wird. Erhalten wir die Meldung über einen Wohnungswechsel mit den dazugehörigen Daten nicht rechtzeitig im Voraus und/oder unvollständig, müssen wir die Entnahmestelle mit einem Grundversorgungsvertrag hinterlegen und solange unter diesen Konditionen mit dem Wohnungseigentümer abrechnen, bis uns alle Daten für den neuen Mieter gemeldet wurden. Noch einmal der Hinweis: Ein nachträgliches Umschreiben vom alten auf den neuen Mieter ist ab dem 01.06.2025 nicht mehr möglich.

An- und Abmeldungen können Sie direkt in unserem Kundenportal vornehmen. Alternativ können Sie auch das Formular für Umzüge bzw. Mieterwechsel (unter https://stadtwerke-neuburg.de/download/umzugsmeldung/) entweder per E-Mail oder per Post an uns schicken.

Rechtlicher Hintergrund und Ziele des 24h-Lieferantenwechsels

Mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.

Herausforderungen für Unternehmen und Netzbetreiber

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel stellt den Energiemarkt vor große Herausforderungen. Um die technische Umsetzung zu ermöglichen, müssen die beteiligten Akteure Prozesse neu zuschneiden und diese digitalisieren, automatisieren sowie standardisieren. Das wiederum erfordert leistungsfähige und zuverlässig arbeitende IT-Systeme, die strenge Sicherheits- und Datenschutzstandards erfüllen.

Liebe Kundinnen und Kunden,

in den letzten Wochen erhalten wir vermehrt Rückmeldungen, dass unseriöse Energieanbieter mit Telefonanrufen und Haustürbesuchen im Stadtgebiet versuchen, Vertragswechsel zu verkaufen. Dabei geben sich die Anbieter mitunter fälschlicherweise als Mitarbeiter der Stadtwerke Neuburg aus. So soll verschleiert werden, dass es sich nicht etwa um ein aktualisiertes Tarifangebot handelt, sondern vielmehr ein Anbieterwechsel eingeleitet werden soll.

Dieses Vorgehen ist nicht legal – trotzdem wurde es in der Vergangenheit auch schon im Auftrag von größeren Anbietern eingesetzt. Die Stadtwerke Neuburg weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Haushalte weder telefonisch noch an der Haustür zu Vertriebszwecken kontaktieren, ohne vorher eine Kontaktaufnahme vereinbart zu haben.

Wir bitten unsere Kunden in diesem Zusammenhang:

  • Geben Sie niemals Ihre Zählernummer preis, wenn Sie nicht wirklich wechseln wollen! Energieanbieter brauchen Ihre Zählernummer nicht, um ein Tarifangebot zu erstellen.
  • Schließen Sie keine Verträge an der Haustür oder am Telefon ab. Selbst wenn der Energieanbieter Ihnen einen vermeintlich günstigen Tarif anbietet, sollten Sie nicht spontan zustimmen.
  • Haben Sie tatsächlich an der Haustür oder mittels Fernkommunikationsmittel wie SMS, E-Mail, Internet oder Telefon einen Vertrag geschlossen und stellt sich der Vertragsschluss als Kostenfalle heraus, müssen Sie schnell handeln. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Sollten Sie Fragen haben oder sich bei einer Kontaktaufnahme unsicher sein, melden Sie sich bei uns unter 08431/509-220. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihr Team der Stadtwerke Neuburg

Digitalisierung des Niederspannungsnetzes