Smart Metering bei den Stadtwerken Neuburg an der Donau
In Deutschland gibt es einen Rollout-Plan, nach dem bis 2030 alle Haushalte entweder einen digitalen oder intelligenten Zähler erhalten, um die alten analogen Zähler zu ersetzen. Zunächst werden Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von über 6.000 kWh bzw. mit Erzeugungsanlagen ab 7 kW schrittweise mit Smart Metern ausgestattet. Haushalte mit einem Jahresverbrauch von weniger als 6.000 kWh bzw. Erzeugungsanlagen kleiner 7 kW erhalten in der Regel moderne Messeinrichtungen.
Moderne Messeinrichtungen
Bis zum Jahr 2032 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. (§ 29 Abs. 3 S.1 MsbG)
Wenn wir als Ihr Messstellenbetreiber planen, bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung einzubauen, werden wir Sie mindestens drei Monate vorher informieren.
Für moderne Messeinrichtungen gibt es eine gesetzliche Preisobergrenze. Einbau und Betrieb dürfen maximal 20 Euro im Jahr kosten.
Intelligente Messsysteme
Messstellenbetreiber dürfen den Einbau von intelligenter Messsysteme (iMSys) vornehmen.
Alle Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh erhalten zukünftig intelligente Messsysteme. Haushalte mit einem niedrigeren Jahresverbrauch werden mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet, wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber nichts anderes
vorsieht.
Für intelligente Messsysteme gibt es eine gesetzliche Preisobergrenze. Einbau und Betrieb dürfen maximal 20 Euro im Jahr kosten.
Mit dem am 31.01.2025 verabschiedeten Solarspitzengesetz werden die gesetzlichen Grundlagen vom Gesetzgeber überarbeitet. Bis zur endgültigen Ausgestaltung verweisen wir für den aktuellen Stand daher auf die Seite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html
Die Antworten auf die wesentlichsten Fragen finden Sie unten.