Spätester Beginn der monatlichen Zahlungen ist der 15. Februar des aktuellen Jahres.
Späteste vollständige Tilgung zum 15. Dezember des aktuellen Jahres.
Wir senden Ihnen die Ratenvereinbarung in 2-facher Ausführung per Post zu.
Sie sind verpflichtet innerhalb der angegebenen Frist ein Exemplar der unterschriebenen Ratenvereinbarung an uns zurückzuschicken.
Sie sind verpflichtet Zahlungstermine einzuhalten, bei Nichteinhaltung wird die Ratenvereinbarung aufgelöst und die Gesamtforderung dann zur sofortigen Zahlung fällig.