NEUBURGER GAS

Aus Neuburg für Neuburg

  • Einfach und transparent
  • Faire Konditionen
  • Einfacher Wechselservice

GRUNDVERSORGUNG

Aus Neuburg für Neuburg

  • Flexible Laufzeit (zwei Wochen Kündigungsfrist)
  • Unkomplizierte Versorgung
  • Faire Konditionen
  • Transparente Preisgestaltung

HEIZÖLNOTIERUNG

Aktuelle Heizölpreise

Der Arbeitspreis verändert sich entsprechend dem Erdgasliefervertrag

NEUBURGER GAS | FIX

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GRUNDVERSORGUNG

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HEIZÖLNOTIERUNG

Aktuelle Heizölpreise

Der Arbeitspreis verändert sich entsprechend der im Erdgasliefervertrag

Erfolgsbilanz „Gas“ – Jetzt passenden Tarif sichern

Diese umweltschonende Primärenergie lässt sich so einsetzen, wie es gefördert wird. Gewinnung, Reinigung und Transport benötigen nur wenig Energie. Deshalb liegt der Wirkungsgrad von Erdgas über 90 Prozent. Diesen Traumwert erreicht nur noch Strom aus Wasserkraft.

Als „umweltschonendste Verbrennung“ hat Erdgas wichtige ökologische Vorteile auf seiner Seite: zum Einen sind keine emissionsverursachenden Umwandlungsprozesse notwendig. Der Transport der Primärenergie erfolgt unterirdisch, sodass kein Schwerverkehr anfällt, der mit Lärm und Abgasen einher geht. Weiterhin ist Erdgas ungiftig für Mensch, Tier, Böden und Gewässer, da es nahezu schwefelfrei und auch frei von organisch gebundenem Stickstoff beschaffen ist. Entsorgungsprobleme kennt Erdgas nicht.

Leise und platzsparende Gas-Brennwertkessel sind mittlerweile die am häufigsten installierten Heizsysteme. Wir als regionaler Versorger aus Neuburg an der Donau bieten Ihnen daher neben der Stromversorgung auch die Lieferung von Erdgas an. Unser Neuburger Gas ergänzt somit sinnvoll das Energieangebot der Stadtwerke Neuburg an der Donau – von uns bekommen Sie alles aus einer Hand.

Durch die flexible Vertragsgestaltung werden Sie abhängig von Ihrer Anschlussleistung (bis 70 kW) stets in die für Sie geltende Tarifstufe pro Jahr eingeordnet. Durch die einfache Abrechnung sowie klar strukturierte Preise ist dieses Tarifmodell ideal für Haushaltskunden, die Wert auf transparente und günstige Produkte aus der Region legen.

Bei einer Anschlussleistung von mehr als 70 kW gestalten wir gerne individuelle Preise für Sie.

Weitere Informationen und Downloads unter https://stadtwerke-neuburg.de/downloadcenter

Grund- und Ersatzversorgung Gas – Haushaltskunden

Nach Ermittlung des Anteils der Haushaltskunden pro Lieferant gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben die Stadtwerke Neuburg an der Donau die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Neuburg an der Donau und ist damit Grundversorger bis zum 31.12.2027.

Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 3 Nr. 22) Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch (unter 10.000 kWh/Jahr) für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Ersatzversorgung umfasst die Gaslieferung aus dem Netz, wenn kein bestimmter Liefervertrag dem Bezug zugeordnet werden kann.

Heizölnotierungen

Der Preis für extra leichtes Heizöl (ohne Umsatzsteuer) in Euro/hl ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, unter Fachserie 17 – Preise, Reihe 2 „Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise)“ – zu entnehmen und zwar der Preis frei Verbraucher in Düsseldorf, Frankfurt und Mannheim/Ludwigshafen bei Tankkraftwagen-Lieferung, 40 – 50 hl pro Auftrag, einschl. Mineralölsteuer und Energiebevorratungsbeitrag.

Maßgebend ist das arithmetische Mittel (Monatswerte) der Preise der drei vorgenannten Berichtsorte.

Der Arbeitspreis verändert sich entsprechend der im Erdgasliefervertrag vereinbarten Gleichung mit Wirkung zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober eines jeden Jahres. Die Arbeitspreise werden aus dem arithmetischen Mittel (auf zwei Stellen gerundet) eines zusammenhängenden sechs Monatszeitraums der Preise für extra leichtes Heizöl gebildet, der jeweils sieben Monate vor einem Preisänderungszeitpunkt beginnt.

Auf den Arbeitspreis wird die jeweils gültige Energiesteuer zugeschlagen, derzeit 0,55 Ct/kWhHs.

Aus der nachstehenden Tabelle können Sie die für das jeweilige Quartal gültigen HEL-Werte (arithmetisches Mittel) entnehmen:

Gültig für: Stichtag: HEL-Wert (Euro/hl)
4. Quartal 2024 01.10.2024 83,82
3. Quartal 2024 01.07.2024 86,71
2. Quartal 2024 01.04.2024 91,95
1. Quartal 2024 01.01.2024 88,61
4. Quartal 2023 01.10.2023 80,60
3. Quartal 2023 01.07.2023 87,44
2. Quartal 2023 01.04.2023 105,66
1. Quartal 2023 01.01.2023 120,42
4. Quartal 2022 01.10.2022 119,55
3. Quartal 2022 01.07.2022 95,26
2. Quartal 2022 01.04.2022 72,34
1. Quartal 2022 01.01.2022 64,00
4. Quartal 2021 01.10.2021 57,14
3. Quartal 2021 01.07.2021 51,48
2. Quartal 2021 01.04.2021 41,25
1. Quartal 2021 01.01.2021 36,32
4. Quartal 2020 01.10.2020 38,27
3. Quartal 2020 01.07.2020 46,76
2. Quartal 2020 01.04.2020 55,93
1. Quartal 2020 01.01.2020 56,29
4. Quartal 2019 01.10.2019 57,04
3. Quartal 2019 01.07.2019 57,65
2. Quartal 2019 01.04.2019 62,39
1. Quartal 2019 01.01.2019 63,01
4. Quartal 2018 01.10.2018 56,23
3. Quartal 2018 01.07.2018 52,83
2. Quartal 2018 01.04.2018 49,86
1. Quartal 2018 01.01.2018 45,93
4. Quartal 2017 01.10.2017 45,39
3. Quartal 2017 01.07.2017 48,42
2. Quartal 2017 01.04.2017 46,41
1. Quartal 2017 01.01.2017 42,36
4. Quartal 2016 01.10.2016 40,16
3. Quartal 2016 01.07.2016 36,51
2. Quartal 2016 01.04.2016 40,00
1. Quartal 2016 01.01.2016 48,19
4. Quartal 2015 01.10.2015 51,85
3. Quartal 2015 01.07.2015 51,31
2. Quartal 2015 01.04.2015 55,65
1. Quartal 2015 01.01.2015 64,18