Stromnetz
Das Stromverteilnetz der Stadtwerke Neuburg an der Donau wird aus 2 Umspannwerken der Bayernwerk AG (Neuburg West und Grünau) versorgt. Das städtische Mittelspannungsnetz mit einer Spannung von 20.000V hat eine Länge von ca. 133 km und verteilt die Energie im Versorgungsbereich. 183 Trafostationen mit annähernd 200 Transformatoren übertragen die Leistung auf das mehr als 530 km lange Niederspannungsnetz. Mit mehr als 7.100 Hausanschlüssen und knapp 17.500 Zählpunkten versorgen wir damit gut 30.000 Kunden. Die Bezugsleistungsspitze liegt bei ca. 40 MW, die Gesamtstromabgabe umfasst etwa 250 GWh. Auch die Leistung von ca. 830 PV- Anlagen (ca. 18,7 MW) und den 5 BHKW-Erzeugungsanlagen (ca. 4,3 MW) wird vom Netz aufgenommen und verteilt. Das Versorgungsgebiet erstreckt sich auf das Stadtgebiet der großen Kreisstadt Neuburg an der Donau mit Ausnahme der Ortsteile Bergen, Hardt, Altmannstetten und Kreuth.
Aktuelle Netzzustandsdaten des Neuburger Stromnetzes
Benennung des Grundversorgers
Die Stadtwerke Neuburg an der Donau sind der Betreiber des Stromnetzes im Bereich der großen Kreisstadt Neuburg an der Donau. Der Netzbetreiber ist gemäß §36 Abs. 2 Satz 2 EnWG verpflichtet zu ermitteln, welches Energieversorgungsunternehmen (Händler) in seinem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom versorgt. Zum Stichtag 01.07.2020 versorgten die Stadtwerke Neuburg an der Donau die meisten Haushaltskunden im betrachteten Netzgebiet. Daher wurden die Stadtwerke Neuburg als Grundversorger für die Kalenderjahre 2021-2023 festgelegt.
Hier finden Sie alle Angaben des aktuell zuständigen Grundversorgers.
Messung der Spannungsqualität
Zur Messung der Spannungsqualität stehen bei den Stadtwerken Neuburg an der Donau moderne PQI-Analysatoren (PQ-Box 100 und 300) der Firma aEberle aus Nürnberg zur Verfügung. Auf Antrag des Anschlussnutzers führen wir eine Messung nach DIN EN durch und erstellen einen Report sowie eine Zusammenfassung evtl. vorhandener Störschriebe.
Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an unsere Stromnetzmeister.
Erzeugungsanlagen
Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen finden sie hier alle wichtigen Informationen und Formulare.
Generell benötigen wir einmalig einen aktuellen Installateursausweis, den sie jederzeit per Mail an stromnetzmeister(at)stadtwerke-neuburg.de schicken können.
Grundsätzlich läuft der gesamte Schriftverkehr des Anmeldeverfahrens per Email an TKS(at)stadtwerke-neuburg.de , wenn nicht vorhanden klassisch auf dem Postweg. Verwenden sie bitte immer die aktuellsten Formulare, die sie hier auf der Homepage jederzeit herunterladen können.
Anmeldungen/Formulare:
Netzanschlussantrag
Anlage Strom zum Netzanschlussantrag
Netzanschlussantrag – steckerfertige Erzeugungsanlage bis 600W
Inbetriebsetzungsanzeige Stromzähler
Inbetriebnahmeprotokoll Erzeugungsanlage
Allgemeine Hinweise:
FNN – Technischer Hinweis Speicher in Erzeugungsanlagen
Handlungsempfehlung für Löscharbeiten an PV-Anlagen
Handlungsempfehlung für Löscharbeiten bei vorhandenem Stromspeicher
Niederspannung:
VDE-AR-N 4105 – Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz
VDE/FNN – Häufige Fragen zu steckerfertige Erzeugungsanlagen
Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am NS-Netz der STW ND
Mittelspannung:
Bitte hierzu die aktuelle VDE AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) sowie die TAB Mittelspannung der Bayernwerk AG und die Ergänzungen zur TAB Mittelspannung der Stadtwerke Neuburg beachten!
Gesetze / Verordnungen
- Energiewirtschaftsgesetz – EnWG
- Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG
- Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV
- Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV
- Stromnetzzugangsverordnung – StromNZV
- Niederspannungsanschlussverordnung – StromNAV
- Konzessionsabgabeverordnung – KAV
- Richtlinie für den Bau und Betrieb von Notstromaggregaten
Verzeichnis der Netzentgelte Strom
weitere Dokumente
Dokumente zum Thema „Veröffentlichungspflichten nach § 23c EnWG“ finden sie in unseren Strukturdaten.
Aktuelle Informationen zu den Netznutzungsentgelten Strom finden Sie weiter unten unter Netzzugang.
Weitere Dokumente finden Sie in unserem Downloadcenter unter Strom-Netz.
Tenor5 GPKE
Die Stadtwerke Neuburg an der Donau bieten allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Anschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Preise für Mehr-/Mindermengen
Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen (§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV)
Zur Mehr- und Mindermengenabrechnung hatte die BNetzA in ihrem Beschluss vom 11. Juli 2006 zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten (GPKE) keine Vorgaben gemacht, sondern die Diskussion zunächst den Marktpartnern überlassen. Mit dem vorliegenden Leitfaden hat der VDN ein erstes Instrument für seine Mitglieder und den Markt entwickelt. Beschrieben werden die Verfahren zur Feststellung der Prognosemenge, die Ermittlung der Mehr- und Mindermengen, die Preisbildung und die Abrechnung im engeren Sinne. Ferner werden Hinweise zum Übergang vom „VDEW-Verfahren“ auf das im Leitfaden präsentierte Verfahren dargestellt.
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen
Veröffentlichung des BDEW zum Download
Stromumlagen und -abgaben
Die Umlagen in den Stromnetzen finden sie jederzeit in der aktuellen Fassung auf der Internetseite Netztransparenz.de zur Ansicht oder zum Download.
Die wichtigsten Umlagen haben wir hier für sie zusammengestellt:
EEG-Umlage
KWKG-Umlage
Offshore-Haftungsumlage
Abschaltbare Lasten-Umlage nach §18
StromNEV-Umlage nach §19
Konzessionsabgabe
Netzzugang
Netzzugang
Lieferantenrahmenvertrag Strom
Anlage 1 zum LRV – Netznutzungsentgelte Strom 2019
Anlage 1 zum LRV – vorläufige Netznutzungsentgelte Strom 2020
Anlage 2 zum LRV – Kontaktdatenblatt Stromnetzbetreiber
Anlage 3 zum LRV – Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4 zum LRV – Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
Anlage 5 zum LRV – Zuordnungsvereinbarung
Anlage 6 zum LRV – Ergänzende Regelungen Strom
Referenzpreisblatt für Netznutzungsentgelte Strom 2016 gem. NEMoG
Aktueller Wiederverkäufernachweis Stadtwerke Neuburg an der Donau
Netzanschluss
Netzanschlussantrag / Hausanschlussantrag Strom, Wasser, Gas, Wärme
Anlage zum Netzanschluss Strom – Erzeugungsanlagen
Anlage zum Netzanschlussantrag Strom - Ladeeinrichtung Elektromobilität
Anlage zum Netzanschluss Strom – Ladeeinrichtung Elektrofahrzeuge
Anlage zum Netzanschluss Wasser
Netzanschlussantrag – zeitlich befristeter Anschluss (Bauwasser/Baustrom)
Beispielhaft führen wir im Folgenden drei Anschlussmodelle auf, die Preise sind ein Anhalt und nicht verbindlich. Für ein individuell angefertigtes Angebot wenden Sie sich bitte jederzeit an unseren technischen Kundenservice.
Bitte beachten Sie immer die aktuell gültigen Technischen Richtlinien Hausanschlüsse, TAB NS der Stadtwerke Neuburg an der Donau sowie die Niederspannungsanschlussverordnung Strom. Der Mehrspartenhausanschluss ist im Netzgebiet der Stadtwerke Neuburg als Standard festgelegt worden. Einzelspartenanschlüsse werden nur im technisch begründeten Einzelfall ausgeführt, die entstehenden Mehrkosten sind vom Antragsteller auszugleichen.
Mehrspartenhausanschluss:
Anschlussmodel 1: Gebäude mit einer Anschlussleistung bis 75 kW
Kabel: Aluminium (NAYY) 70 mm2
Kosten: 500,00 € netto
jeweils alle Erdarbeiten einschließlich Material und Kabel bis 15 Meter auf eigenem Grundstück inklusive
Anschlussmodel 2: Gebäude mit einer Anschlussleistung bis 250 kW
Kabel: Aluminium (NAYY) 150 mm2 (bis zu 3 Kabel, je nach Leistungsbedarf)
Kosten: 1000,00 € netto je Kabel
jeweils alle Erdarbeiten einschließlich Material und Kabel bis 15 Meter auf eigenem Grundstück inklusive
Anschlussmodel 3: Leistungskunde ab 250 kW
Sollten Sie einen Anschluss mit einem Leistungsbedarf > 250 kW benötigen, wird mit Ihnen zusammen der Bedarf ermittelt und ein individuelles Angebot erstellt.
Anschlussmodel 4: Nahwärmekunde
Für den Anschluss ihres Bauvorhabens inkl. Nahwärmeanschluss wird für Sie ein individuelles Angebot erstellt.
Sondermaßnahmen:
Anschlussmodel 5: Einzelspartenanschluss
z.B. Gebäude mit einer Anschlussleistung bis 75 kW
Kabel: Aluminium (NAYY) 70 mm2
Kosten: 1000,00 € netto
jeweils alle Erdarbeiten einschließlich Material und Kabel bis 15 Meter auf eigenem Grundstück inklusive
Anschlussmodel 6: Umrüstung
Umrüstung von Freileitungsanschlüssen auf Erdkabel
Kabel: Aluminium (NAYY) 70 mm2 oder 150 mm2 je nach Leistungsbedarf
Kosten: Derzeit bieten wir die Umrüstung netzseitig kostenfrei an.
Beachten Sie bitte, dass zusätzliche Kosten Ihres Elektrikers für die Umrüstung der hauseigenen Anlage anfallen können.
Die aktuell gültige Preisliste für Tätigkeiten der technischen Abteilungen finden sie hier.
Hinweise für Installateure
Im Stromnetz der Stadtwerke Neuburg müssen Elektrofachbetriebe einen gültigen Installateursausweis eines Versorgungsnetzbetreibers vorweisen.
Reverse Charge
Reverse Charge
Die Stadtwerke Neuburg an der Donau Netze haben einen Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UstG).
Nachweis für Wiederverkäufer Strom und Gas
Veröffentlichungspflichten nach §23c EnWG (vormals StromNZV)
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Veröffentlichungspflichten nach §23c EnWG (vormals StromNEV)
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Formular zur Meldung der § 19 Strom-NEV Umlage PDF 1 43 Downloads |
Netzentgelte Strom, Strom Netz, StromNEV | 27. März 2024 | Download |
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV 1 134 Downloads |
Netzentgelte Strom, Strom EnWG, Strom Netz, StromNEV | 27. November 2023 | Download |
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